Insbesondere war auf den Plänen erkennbar, dass der Balkon näher an ihr Grundstück heranragen würde als bis anhin. Zudem unterzeichnete sie am 15. Juli 2019 zusätzlich das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Formular "Erteilung von Näherbaurecht, Grenzbaurecht oder Grenzüberbaurecht".10 Spätestens zu diesem Zeitpunkt musste ihr das Ausmass des Bauvorhabens, insbesondere die Nähe des geplanten Balkons zur ihrem Grundstück, bekannt sein.11