um den Situationsplan mit eingezeichnetem (aber nicht vermassten) Balkon und den Plan der Fassade Ost mit eingezeichnetem Schnitt des Balkons und Stützvorrichtung, welche den Eingangsstempel der Gemeinde vom 29. März 2019 tragen. Die Gemeinde verlangte erst mit Schreiben vom 5. Juli 2019 eine Verbesserung der Pläne, insbesondere der Balkon sei im Situationsplan massstäblich einzutragen und zu vermassen und es sei ein Grundrissplan 1:100 einzureichen.9