Mit dem Baugesuch reichte die Beschwerdegegnerin eine Liste mit den Zustimmungen von Nachbarn ein. Neben anderen bestätigte die Beschwerdeführerin darauf unterschriftlich, dass sie Einsicht in die Baupläne hatte und mit der Erweiterung des bestehenden Balkons im 4. OG, Süd/Ost Seite der Dachwohnung G.________strasse 99 in Heimberg einverstanden sei.8 Es ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin Einsicht in die Baupläne hatte. Dabei handelte es sich