Vorinstanz vom 5. Juli 2019 seien diese für die Beurteilung des Bauvorhabens entscheidenden Unterlagen erst später nachgereicht worden. Am 15. Juli 2019 habe der Vertreter der Bauherrschaft die Beschwerdeführerin sodann im Wohnheim Riedacker aufgesucht und ihr schriftliches Einverständnis zu einem Grenzbaurecht für das Bauvorhaben eingeholt. Dabei seien der Beschwerdeführerin weder die im Formular "Näherbau" bezeichneten Baugesuchsakten (mit Plänen) vorgelegt, noch sei sie über mögliche Nachteile einer solchen Einräumung orientiert worden.