e) Die Beschwerdegegnerin plant eine Erweiterung des Balkons und damit eine typische Baute, welche als kleine Baubewilligung ohne Veröffentlichung genehmigt werden kann. Die Erteilung der Baubewilligung für einen Balkon ohne Publikation gestützt auf die Zustimmung der Nachbarn ist daher grundsätzlich zulässig.