eingereichten Unterschriften von Nachbarn hat die Gemeinde eine kleine Baubewilligung ohne Veröffentlichung gemäss Art. 27 BewD5 erteilt. Die Beschwerdeführerin ist Alleineigentümerin des Grundstücks Heimberg Grundbuchblatt Nr. I.________ und damit direkte Nachbarin des streitbetroffenen Grundstücks Nr. H.________. Die Beschwerdeführerin hat am 29. März 2019 die Zustimmung zum Bauvorhaben und am 15. Juli 2019 zu einem Näherbaurecht zugunsten des Grundstücks der Beschwerdegegnerin erteilt.