2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 14. Oktober 2019 Beschwerde bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 13. September 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter verlangt sie die Sistierung des Beschwerdeverfahrens und der Setzung einer Frist, damit die Beschwerdeführerin Klage beim Zivilgericht einreichen kann.