1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 29. März 2019 bei der Gemeinde Heimberg ein Baugesuch ein für die Erweiterung des bestehenden Balkons ihrer Stockwerkeinheit Heimberg Grundbuchblatt Nr. H.________ im vierten Obergeschoss. Die Parzelle Nr. H.________ liegt in der Wohnzone b (Wb). Der geplante Balkon ragt 4 m in den Grenzabstand von 6 m hinein. Auf Ersuchen der Gemeinde verbesserte die Beschwerdegegnerin die Pläne und reichte ein von der Beschwerdeführerin unterzeichnetes Formular "Erteilung von Näherbaurecht, Grenzbaurecht oder Grenzüberbaurecht" ein, da der geplante Balkon das gemäss Art. 27 Abs. 2 GBR1 zulässige Mass für vorspringende Gebäudeteile überschreitet.