1. Der Gesamtbauentscheid der Gemeinde Saanen vom 2. September 2019 wird aufgehoben. Die Sache wird zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen und unter Berücksichtigung des Projektänderungsgesuchs vom 7. Juni 2022, mit Eingangsstempel der BVD vom 9. Juni 2022, an die Gemeinde Saanen zurückgewiesen. Im Übrigen wird das Beschwerdeverfahren BVD Nr. 110/2019/170 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 4300.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.