Berücksichtigung des bisherigen Verfahrens an die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Saanen weiterzuleiten. Sie wird in diesem Zusammenhang auch zu prüfen haben, worum es bei der Glasabdeckung auf der Terrasse geht, die in der Vereinbarung auf Seite 3 in Ziffer II/2. Bst. c erwähnt wird, und ob diese allenfalls eine weitere Projektänderung erfordert. e) Im Übrigen ist das Verfahren aufgrund des Beschwerderückzugs als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben (Art. 39 Abs. 1 VRPG). 3. Kosten