b) Der Beschwerdeführer 1 und D.________ sel. waren als Einsprecher und benachbarte Grundeigentümer zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 10 KoG i.V.m. Art. 40 Abs. 2 BauG). Die Beschwerdeführenden 2 und 3 traten als Erben von D.________ sel. in das Beschwerdeverfahren ein. Die Beschwerdegegnerin ist als Rechtsnachfolgerin der Baugesuchstellerin notwendige Partei im Beschwerdeverfahren. 2. Rückweisung