19. Am 7. Juni 2022 reichte die Beschwerdegegnerin eine von beiden Parteien unterzeichnete Vereinbarung vom 7. Juni 2022 sowie eine Projektänderung ein. Sie beantragt die Bewilligung der Projektänderung, eventuell eine Rückweisung an die Gemeinde, die Abschreibung des Beschwerdeverfahrens nach dem in Aussicht stehenden Beschwerderückzug und stellt Anträge zur Kostenverlegung. 20. Das Rechtsamt stellte die Projektänderung den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu. Diese umfasst folgende Pläne (datierend vom 3. März 2022), alle von der BVD am 9. Juni 2022 gestempelt: