18. Die Beschwerdegegnerin teilte dem Rechtsamt am 9. Mai 2022 mit, ein Mietvertrag mit dem Ehepaar O.________ stehe nicht mehr zur Disposition. Die Inhaber der G.________, Herr und Frau P.________, oder ein Familienmitglied beabsichtigten, das geplante Wohnhaus als Erstwohnung zu bewohnen. Die Beschwerdegegnerin stellte eine weitere Projektänderung sowie eine Vereinbarung mit den Beschwerdeführenden in Aussicht.