17. Mit Verfügung vom 14. März 2022 nahm das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren wieder auf. Es setzte die unterbrochene Frist für eine Stellungnahme zur Projektänderung vom 28. Januar 2021 und zum Bericht der OLK vom 4. März 2021 neu an und gab Gelegenheit zu Schlussbemerkungen. Das Rechtsamt nannte zudem die öffentlich zugänglichen Beweismittel, die für den Entscheid der BVD zusätzlich herangezogen würden.