14. Am 26. April 2021 beantragte die Beschwerdegegnerin eine Sistierung des Beschwerdeverfahrens bis Ende September 2021, um Verhandlungen mit der Gegenpartei zu führen. Gleichentags teilte der Anwalt der Beschwerdeführenden dem Rechtsamt mit, dass Frau D.________ am 13. August 2020 verstorben sei und die Erbfolge geklärt werden müsse. Mit Verfügung vom 28. April 2021 sistierte das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren bis am 30. September 2021. 15. Am 5. Mai 2021 reichte der Anwalt der Beschwerdeführerin 2 den Erbenschein von Frau D.________ sel. sowie eine Anwaltsvollmacht für die Vertretung der Erben im Beschwerdeverfahren ein.