11. Am 28. Januar 2021 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein (alle Pläne vom Rechtsamt am 1. Februar 2021 gestempelt). Diese umfasste insbesondere den Verzicht auf das dritte Untergeschoss und den unterirdischen Verbindungsgang zur Parzelle Nr. M.________, diverse Anpassungen im ersten und zweiten Untergeschoss sowie die Verkleinerung der Terrassen und der Böschungsmauer beim Erdgeschoss. 12. Die OLK hielt mit Fachbericht vom 4. März 2021 fest, die Projektänderung führe zu einer verbesserten Umgebungsgestaltung. Sie attestierte dem Bauvorhaben aber noch keine gute Gesamtwirkung.