9. Das Rechtsamt holte einen Bericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein. Die OLK hielt mit Bericht vom 5. Oktober 2020 fest, an der exponierten Lage am Siedlungsrand entstehe mit dem Bauvorhaben keine gute Gesamtwirkung. Ihre Kritik richtete sich insbesondere gegen die Eingriffe in das Gelände (Einschnitte, Aufschüttungen, Stützmauern). 10. Die Gemeinde äusserte sich mit Stellungnahme vom 9. November 2020 zum Bericht der OLK. Auf Antrag der Beschwerdegegnerin wurde das Beschwerdeverfahren vom 2. Dezember 2020 bis am 1. Februar 2021 sistiert.