6. Am 16. April 2020 teilte der Anwalt der Beschwerdegegnerin mit, dass die Bauparzellen an die G.________ veräussert worden seien. Am 30. April 2020 erklärte die vom gleichen Anwalt vertretene G.________, dass sie als Rechtsnachfolgerin der E.________ AG in das Beschwerdeverfahren eintrete. Die an der E.________ AG wirtschaftlich Berechtigten, das Ehepaar O.________, beabsichtigten, das Gebäude im Rahmen eines Mietverhältnisses als Erstwohnung zu bewohnen. Die Gemeinde reichte innert der erstreckten Frist keine Stellungnahme zu den Fragen betreffend Erstwohnungen in der Gemeinde Saanen ein.