4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde beantragte mit Stellungnahme vom 11. November 2019, die Beschwerde sei abzuweisen. Die damalige Beschwerdegegnerin (E.________ AG) liess sich nicht vernehmen.