3. Gegen den Gesamtbauentscheid reichten der Beschwerdeführer 1 und D.________ am 7. Oktober 2019 gemeinsam Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, heute Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Sie beantragten die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 2. September 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie rügten insbesondere Verletzungen des rechtlichen Gehörs, die Verletzung von mehreren baupolizeilichen Vorschriften inklusive der Ästhetikbestimmungen, eine ungenügende Erschliessung ihrer eigenen Parzellen für Rettungsdienste und die Verletzung von Vorschriften des Zweitwohnungsgesetzes.