1. Die Rechtsvorgängerin der Beschwerdegegnerin, die E.________ AG, reichte am 1. März 2018 bei der Gemeinde Saanen ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Wellnessbereich und Einstellhalle auf den Parzellen Saanen Gbbl. Nr. I.________ und J.________. Das Bauprojekt umfasste zudem einen unterirdischen Verbindungsgang unter dem K.________weg (Saanen Gbbl. Nr. L.________) zum Wohnhaus auf der Parzelle Saanen Gbbl. Nr. M.________. Die Parzellen Nr. I.________ und J.________ liegen in der Wohnzone W2 mit 70%-Ortsansässigenanteil. Die Beschwerdegegnerin verzichtete auf den Zweitwohnungsanteil von 30%, um den Erstwohnungsbonus beanspruchen zu können.1