regionaltypischen Schindel-, resp. Strohdeckungen. Da im Objekt "A.________" bautypologisch und konstruktiv eine ursprüngliche Weichdeckung bezeugt sei, sei nach Auffassung der Denkmalpflege und im Sinne eines lebendigen Erhalts unseres Kulturerbes die Eindeckung des Daches mit Faserzementplatten die logische Schlussfolgerung. Für die Denkmalpflege sei eine korrekte Materialisierung wichtiger als die Herstellung einer Einheitlichkeit, die den Baudenkmälern als individuellen Geschichtszeugen nicht gerecht werde.