Weiter gibt die Beschwerdeführerin zu bedenken, falls die Projektänderung nicht bewilligt werde, müsse das gesamte Umbauprojekt im Bauernhaus von Grund auf überarbeitet und wohl neu bewilligt werden. Die Qualität des stützenfreien Raums sei Grundlage für den bewilligten Einbau der Wohnungen. Zudem würde ein Präjudiz geschaffen, dass Gemeindereglemente über der Beurteilung der KDP stünden und somit die Baubegleitung bei Umbauten von Denkmälern obsolet werde.