Dieser Haltung der Gemeinde widerspricht die Beschwerdeführerin in ihrer Stellungnahme vom 16. Januar 2020. Für die Aufnahme eines Ziegeldachs wäre ein Umbau des liegenden Dachstuhls zu einem stehenden nötig. Damit würde ein wichtiges Qualitätsmerkmal des Baudenkmals zerstört. Aus ihrer Sicht liege der Wandel der Zeit im 21. Jahrhundert darin, vorhandene Qualitäten im denkmalpflegerischen Bestand zu erhalten. Weiter gibt die Beschwerdeführerin zu bedenken, falls die Projektänderung nicht bewilligt werde, müsse das gesamte Umbauprojekt im Bauernhaus von Grund auf überarbeitet und wohl neu bewilligt werden.