a) Vorliegend umstritten ist einzig die Dacheindeckung des Bauernhauses "A.________", das als schützenswertes K-Objekt im Bauinventar der Gemeinde Jegenstorf eingetragen und Teil der Baugruppe A (Münchringen, Dorf) ist. Im Bauinventar ist die Baugruppe A wie folgt beschrieben: "Der Dorfkern von Münchringen besteht aus dem an einem sanft geneigten Hang gelegenen Strassengeviert Hauptstrasse/Oberdorfstrasse/Renngässli. Der Ortseingang von Jegenstorf her 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191) 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0)