24 Abs. 5 GBR mit rotbraunen bis dunkelbraunen Tonziegeln einzudecken. Mit Eingabe vom 13. Dezember 2019 beantragt die Gemeinde in Kenntnis der Stellungnahme der KDP vom 5. November 2019 nach wie vor die Abweisung der Beschwerde. Zu dieser Eingabe der Gemeinde vom 13. Dezember 2019 äusserte sich die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. Januar 2020. 5. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten