4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben der Gemeinde Jegenstorf gab es auch der KDP Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Stellungnahme vom 5. November 2019 stimmt die KDP der beantragten Projektänderung für die Dacheindeckung des Bauernhauses mit Eternitschindeln statt mit Ziegeln zu. Die Gemeinde hält mit Stellungnahme vom 8. November 2019 an ihrem Entscheid fest und verlangt, die Dacheindeckung des Bauernhauses sei entsprechend den Vorschriften in Art. 24 Abs. 5 GBR mit rotbraunen bis dunkelbraunen Tonziegeln einzudecken.