2. Die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 2. Juli 2019 wird aufgehoben, soweit die Zonenkonformität des Bauvorhabens westlich des A.________hubel (Fläche des Vorhabens 5,1 Aren) festgestellt wird. Die Auflage gemäss Ziffer 1 drittes Lemma der Verfügung Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 2. Juli 2019 (Rückbau der Pfähle und Anker auf der Teilfläche am A.________hubel) wird bestätigt. Für die Umsetzung dieser Massnahme wird eine Frist von zwei Monaten ab Rechtskraft dieses Entscheids gesetzt.