Aus seiner Spezialisierung auf Obstbau resultiert kein Anspruch, in einem Landschaftsschutzgebiet jeden Spickel der Parzelle wirtschaftlich optimal auszunutzen. Das am A.________hubel gepachtete Land kann wie bis anhin landwirtschaftlich genutzt werden (bestehende Wiese). Die wirtschaftlichen Interessen des Beschwerdegegners haben im Vergleich zu den Interessen des Landschaftsschutzes geringeres Gewicht. f) Dem Bauvorhaben auf der Teilfläche westlich des A.________hubel stehen überwiegende Interessen des Landschaftsschutzes entgegen. Das Bauvorhaben ist nicht zonenkonform; die Verfügung des AGR ist insoweit aufzuheben; dem Vorhaben ist der Bauabschlag zu erteilen.