Der Beschwerdegegner hatte ursprünglich nur den südwestlichen Teil der Parzelle Nr. B.________ gepachtet, auf dem 2011 eine mit Netzen gedeckte Obstplantage bewilligt wurde.34 Er wusste, dass auch die übrigen Teile der Parzelle im Landschaftsschutzgebiet liegen und damit Einschränkungen unterworfen sind. Er hat den 25-jährigen Pachtvertrag für die restlichen Teile der Parzelle Nr. B.________ auf eigenes Risiko abgeschlossen. Aus seiner Spezialisierung auf Obstbau resultiert kein Anspruch, in einem Landschaftsschutzgebiet jeden Spickel der Parzelle wirtschaftlich optimal auszunutzen.