Die übrige offene Ackerfläche beträgt 9,5 Aren, die extensiv genutzten Wiesen machen eine Fläche von 38,6 Aren aus.33 Die umstrittene Plantagenfläche am A.________hubel betrifft 5,1 Aren (510 m2) und macht damit nur einen sehr kleinen Teil an der gesamten bewirtschafteten Fläche aus. Wirtschaftlich fällt sie nicht ins Gewicht. Der Umstand, dass der Beschwerdegegner aufgrund seiner Vertragsbeziehung mit Pro Specie Rara einen "Sortengarten" mit verschiedenen