e) Den Interessen des Landschaftsschutzes stehen die wirtschaftlichen Interessen des Beschwerdegegners gegenüber. Der Beschwerdegegner führt einen landwirtschaftlichen Betrieb mit aktuell 4,255 SAK32. Haupterwerbszweig ist der Obstbau. Der Betrieb umfasst rund 13,32 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Davon dienen rund 8,79 ha der Produktion von Äpfeln, auf 2,73 ha stehen Zwetschgenplantagen und auf 1,3 ha sind Erdbeerkulturen angebaut. Die übrige offene Ackerfläche beträgt 9,5 Aren, die extensiv genutzten Wiesen machen eine Fläche von 38,6 Aren aus.33