Die Planungs- und Baukommission hielt in ihrem Protokoll fest, "Der Schutzzweck des Schutzgebietes kann dem aktuellen Baureglement nicht entnommen werden. Laut altem Gemeindebaureglement dient das Schutzgebiet dem ökologischen und ästhetischen Ausgleich zum Siedlungsgebiet, der Erhaltung der Naturobjekte und der Aussichtslagen."23 Diese Schutzzwecke sind nach wie vor massgebend, wie sich aus dem Erläuterungsbericht zur Ortsplanungsrevision von 2007 ergibt.24