Da das Gelände gegen den A.________hubel ansteige und auf das Pflanzen von Bäumen im Freihaltebereich verzichtet werde, entstehe eine deutlich sichtbare Differenz zu den Baumkronen auf dem A.________hubel. Damit werde das Landschaftsbild genügend geschützt. Mit der Einhaltung der Auflage werde der Landschaftsraum rund um den A.________hubel nicht übermässig beeinträchtigt. 18 Baureglement der Gemeinde Konolfingen vom 23. Mai 2007, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt am 26. März 2008 mit Änderungen bis am 17. Januar 2020