Der Sortengarten integriere sich gut in das Landschaftsbild, er werde den Erholungsraum der Konolfinger nicht beeinträchtigen, sondern bereichern. Als Obstbauer sei er darauf angewiesen, das gepachtete Land wirtschaftlich so zu nutzen, dass ein Ertrag resultiere. Es könne nicht verlangt werden, dass er eine Magerwiese anpflanze. Seine wirtschaftlichen Interessen würden überwiegen. Das Vorhaben sei nach Art. 16 RPG zonenkonform.