Der Beschwerdegegner bringt dagegen insbesondere vor, der landwirtschaftliche Betrieb sei ab 1962 konsequent auf einen Obstbaubetrieb umgestellt worden. Die Hanglage und die Höhe von 800 m ü.M. seien für Obstkulturen besonders geeignet. Auf den 5,4 (richtig 5,1) Aren am A.________hubel werde ein Sortengarten mit 87 verschiedenen Apfelbäumen gepflanzt. Er stehe in einem Vertragsverhältnis mit Pro Specie Rara und sei verpflichtet zu evaluieren, welche Sorten resistent seien und im Klimawandel längerfristig bestehen könnten. Es handle sich um eine bescheidene Erweiterung einer bereits bestehenden Obstanlage.