8. Am 11. Februar 2020 führte das Rechtsamt der BVD im Beisein einer Vertretung der Beschwerdeführenden, der Gemeinde, des AGR und der OLK einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Der Beschwerdeführer 3 reichte anschliessend weitere Fotos ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machten der Beschwerdeführer 8, die Gemeinde und der Beschwerdegegner Gebrauch. Sie halten an ihren Anträgen fest. 9. Auf die Rechtsschriften und auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen