7. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet9, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Der Beschwerdegegner beantragt mit Beschwerdeantwort vom 31. Oktober 2019, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Der Entscheid der Gemeinde Konolfingen sei zu bestätigen. Die Gemeinde hält in ihrer Stellungnahme vom 4. November 2019 an ihrem Entscheid fest. Das AGR reichte am 7. Februar 2020 eine Stellungnahme ein und beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen.