5. Mit Bauentscheid vom 9. September 2019 erteilte die Gemeinde Konolfingen die Baubewilligung und erklärte die Auflagen des AGR als verbindlich. 6. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 30. September 2019 gemeinsam Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE, seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion BVD) ein. Sie beantragen, auf dem 6,8 Aren kleinen Teilstück westlich des A.________hubel sei vollständig auf das Pflanzen von Bäumen jeglicher Art zu verzichten.