2/14 BVD 110/2019/167 A.________hubel waren keine Schutznetze mehr vorgesehen.8 Am 2. September 2019 reichte der Beschwerdegegner eine weitere Projektänderung ein (datiert vom 29. August 2019), bei der das Bauvorhaben am A.________hubel gegenüber der gesamten Grenze zur Parzelle Nr. H.________ (A.________hubel) einen Abstand von 3 m bzw. den Freihaltebereich einhält. Damit reduzierte sich die Teilfläche der vorgesehenen Plantage auf 5,1 Aren.