Als Auflagen verfügte das AGR, dass die Schutznetze nur auf der nördlichen Teilfläche (114,4 Aren) angebracht werden dürfen, dass auf der kleineren Teilfläche von ca. 6,8 Aren keine Schutznetze angebracht werden dürften und dass dort die bereits aufgestellten Pfähle und Anker zurückgebaut werden müssten. Die Teilfläche von 6,8 Aren werde auf ca. 5,4 Aren reduziert, damit ein 6 m breiter Grünstreifen / Freihaltebereich gegenüber dem A.________hubel entstehe, auf welchem keine Bäume gepflanzt werden dürften. Der Gemeinde sei vor Erteilung der Baubewilligung ein angepasster Plan einzureichen.7