Sie erklärte, mit Rücksicht auf das bedeutende Landschaftsbild sei auf diesen Teil der Plantage vollständig zu verzichten.1 Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hielt in seiner Stellungnahme vom 11. Februar 2019 fest, das Bauvorhaben sei grundsätzlich landwirtschaftlich begründet. Aufgrund des negativen Fachberichts der OLK stünden ihm aber überwiegende Interessen entgegen. Das Projekt könne in dieser Form nicht bewilligt werden, es sei um die Teilfläche von 6,8 Aren zu reduzieren.2