2. Gegen das Bauvorhaben erhoben zahlreiche Personen gemeinsam Einsprache, unter anderem auch die Beschwerdeführenden. Die Kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) erachtete das Vorhaben nördlich des Flurwegs als landschaftsverträglich. Hingegen beurteilte sie die Plantagenerweiterung auf der Teilfläche von 6,8 Aren westlich des A.________hubel als heikel. Sie erklärte, mit Rücksicht auf das bedeutende Landschaftsbild sei auf diesen Teil der Plantage vollständig zu verzichten.1