Auf dem südlich des Flurwegs gelegenen Teil der Parzelle Nr. B.________ bewilligte die Gemeinde 2011 eine 67,4 Aren grosse Obstbaumplantage mit Schutznetzen. Im Jahr 2018 erweiterte der Beschwerdegegner die Plantage. Direkt anschliessend soll auf der rund 6,8 Aren grossen Teilfläche am Hang des A.________hubel eine Plantage mit 87 Apfelbäumen erstellt werden. Die Pfähle und Anker wurden auf dieser Fläche bereits montiert. Zudem erstellte er nördlich des Flurwegs eine weitere Obstbaumplantage von ca. 114,4 Aren (Parzellen Konolfingen Gbbl. Nr. B.________ und G._____