1. Der Beschwerdegegner führt ein landwirtschaftliches Gewerbe mit Haupterwerbszweig Obstbau. Er hat die Parzellen Konolfingen Gbbl. Nr. B.________ und G.________ gepachtet, die in der Landwirtschaftszone und im Landschaftsschutzgebiet Nr. 1 (A.________hubel) liegen. Ein Flurweg quert die Parzelle Nr. B.________ und teilt sie in einen südlichen und nördlichen Teil. Eine Teilfläche (ca. 6,8 Aren) der Parzelle Nr. B.________ liegt am westlichen Hang des A.________hubel und reicht bis zu dessen Anhöhe.