eine Auflage betreffend Feuerwehrzufahrt und -stellflächen. Mit E-Mail vom 16. Juli 2019 wandte sich die Beschwerdeführerin an die Gemeinde und teilte mit, gemäss Auskunft der Feuerwehr und des Feueraufsehers sei die Ausbildung eines Fahrstreifens für Feuerwegfahrzeuge zur Evakuierung nicht nötig. Sie bat um eine Besprechung. Die Bauabteilung der Gemeinde holte eine Stellungnahme der Feuerwehr Buchsi-Oenz ein. Mit Verfügung vom 5. September 2019 eröffnete sie der Bauherrschaft den Fachbericht Brandschutz vom 9. Juli 2019 und die E-Mail der Feuerwehr Buchsi-Oenz vom 26. August 2019.