1. Die B.________ AG (nachfolgend: Bauherrschaft) reichte am 11. Juli 2016 bei der Gemeinde Herzogenbuchsee ein Baugesuch ein für den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle auf Parzelle Herzogenbuchsee Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 3. Gegen das Bauvorhaben erhoben mehrere Nachbarinnen und Nachbarn Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 16. August 2017 erteilte die Gemeinde Herzogenbuchsee die Baubewilligung. Diese erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Ende Juni 2019 stellte die Bauherrschaft fest, dass lediglich der Fachbericht Brandschutz der Gebäudeversicherung GVB zur Einstellhalle vorlag.