3. a) Die Gemeinde Radelfingen hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von Fr. 1'232.80 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. b) Das AGR hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von Fr. 1'232.80 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 4. Die Baugesuchs- und Baupolizeiakten gehen zurück an die Gemeinde Radelfingen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt E.________, eingeschrieben - Herrn F.________, eingeschrieben - Frau G.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Radelfingen, Gemeindeverwaltung,eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Kurier