1. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als dass der Entscheid der Gemeinde Radelfingen vom 29. August 2019 und die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 4. Juli 2019 aufgehoben werden. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz und das Amt für Gemeinden und Raumordnung zurückgewiesen. 2. Den Beschwerdeführenden werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 600.-- zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.