Ebenfalls nicht geprüft wurde, ob auf dem Betrieb anderweitige freie und geeignete Raumreserven für die Lagerung bestehen. Des Weiteren klärten die Behörden nicht in überprüfbarer und damit genügender Weise ab, ob sich die Folienhalle für die Errichtung des Pferdewaschplatzes eignet und ob eine solche Nutzung von der Bewilligung vom 27. Juli 2006 überhaupt umfasst wäre. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfte allfälliges Raumvolumen in der Folienhalle nicht zum Bauabschlag führen. Die entsprechenden Abklärungen fehlen auch für den Offenstall für die Gnadenbrotpferde. 4 Ergebnis und Rückweisung